Scheidungsrecht

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Scheidungsrecht: Engagierter Scheidungsanwalt in Innsbruck

Rechtsanwalt für Scheidungsrecht aus Innsbruck

Jede Scheidung ist emotional sehr schwierig für alle Beteiligten. Trotzdem müssen in dieser angespannten emotionalen Situation Lösungen für zahlreiche Problemstellungen gefunden werden, von der Aufteilung des Vermögens bis hin zur Obsorge der Kinder. Beziehungen, die sehr liebevoll begonnen wurden, müssen nicht in einem Rosenkrieg enden. Ich als Anwalt kann Ihnen die schwierige emotionale Auseinandersetzung mit Ihrem Partner zwar nicht abnehmen, aber alle rechtlichen Belange ordnen – und das ist schon sehr viel Wert und kann viel Druck aus der Situation nehmen. Wenn sich Ihr/e Noch-Ehepartner/in der Scheidung verweigert oder umgekehrt, Sie vor die vollendete Tatsache der Scheidungsklage stellt, stehe ich verlässlich an Ihrer Seite. Die Art der Scheidung können Sie sich nicht immer aussuchen, aber einen besonnenen und erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht schon!

Fundierte rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt

Wichtig ist eine fundierte rechtliche Beratung, egal wie die Sachlage sich gerade entwickelt. Die Kanzlei Kunzemann aus Innsbruck steht bei jeder Art von Scheidung an Ihrer Seite, egal ob streitig, einvernehmlich oder einer Sonderform. Außerdem berate und vertrete ich Sie als Scheidungsanwalt in jedem Verfahrensstadium. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung in Sachen Scheidungs- und Familienrecht.

Auch wenn Sie sich für eine außergerichtliche Streitbeilegung mittels Mediation entscheiden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch.

Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Wegweisung

Wenn die Scheidung bereits erfolgt ist, dann stellen sich vielleicht trotzdem noch Fragen, die Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht betreffen. Wenn nötig, helfen wir Ihnen auch bei Wegweisungsverfahren. Am besten kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch in meine Kanzlei und wir besprechen Ihre Situation und alle Möglichkeiten!

Die streitige Scheidung

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht mehr möglich scheint, wird eine Scheidungsklage eingereicht. Dazu bedarf es eines Scheidungsgrundes, der zur Zerrüttung der Ehe geführt hat, z.B. Ehebruch, Gewalt, Drogenmissbrauch, Psychoterror oder Ähnliches. Diesen Scheidungsgrund muss „der Andere“ gesetzt haben. Wenn der "unschuldige" Ehepartner sich nicht scheiden lassen will und keine Scheidungsklage einbringt, kommt es nicht zur Scheidung der Ehe. Das Gesetz schützt primär den Partner, der kein ehewidriges Verhalten gesetzt hat.

Die einvernehmliche Scheidung

Dies ist eine gute Scheidungsvariante, denn die Ehepaare sind sich einig und wollen sich beide trennen, z.B. weil sie sich auseinandergelebt haben. Niemand will den anderen beschuldigen oder sich einem Scheidungsverfahren aussetzen. Trotzdem muss eine einvernehmliche Scheidung rechtlich korrekt durchgeführt und gut durchdacht werden, damit es im Nachhinein keine Probleme gibt. Es ist daher ratsam einen Scheidungsanwalt einzusetzen, um alle wichtigen Themen, wie Unterhaltsansprüche, Obsorge, Aufteilung des ehelichen Vermögens, Ausgleichszahlungen, Trennung von Krediten usw. rechtlich richtig durchzuführen.

Kompetente und diskrete Beratung

Als Scheidungsanwalt stehe ich Ihnen in allen erwähnten Situationen und Fragestellungen kompetent und lösungsorientiert zur Seite. Seien Sie versichert, dass ich Ihr Anliegen mit absoluter Verschwiegenheit und Diskretion behandeln werde und Sie genauestens über Ihre rechtlichen Schritte und Möglichkeiten aufkläre. Gerade in der heiklen Unterhaltsfrage ziehen
„Schnellschüsse“ oft erhebliche Konsequenzen nach sich, weshalb Sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch mit mir nehmen sollten, bei dem wir gemeinsam die notwendigen Schritte abwägen. Mit Nachdruck setze ich mich für Ihre Interessen ein und vertrete Sie in allen juristischen Belangen rundum Ihre Scheidung. Rufen Sie mich an oder treten Sie per E-Mail mit mir in Kontakt! Ich kümmere mich so bald wie möglich um Ihre Anfrage.

Kontaktieren Sie uns vereinbaren Sie einen Erstgesprächstermin mit Ihrem Rechtsanwalt für Scheidungsrecht aus Innsbruck!

Unverbindliche Anfrage

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